Berufsprüfung

Voraussetzung

  Voraussetzung

Die Absolvierung der einzelnen Module kann von allen Interessierten ohne Vorbildung besucht werden.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

a)     über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Chemie-und Pharmatehnologin EFZ / Chemie-und Pharmatechnologe EFZ verfügt und mindestens 2 Jahre              Berufserfahrung in einem pharmazeutischen oder chemischen Produktionsumfeld nachweisen kann;

        oder

b)     über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, ein Maturitätszeugnis, Attestausbildung oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt und mindestens 4 Jahre              Berufserfahrung in einem pharmazeutischen oder chemieschen Produktionsumfeld nachweisen kann;

c)     über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigung verfügt.

        Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Projektarbeit.