Berufsprüfung
VoraussetzungVoraussetzung
Die Absolvierung der einzelnen Module kann von allen Interessierten ohne Vorbildung besucht werden.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Chemie-und Pharmatehnologin EFZ / Chemie-und Pharmatechnologe EFZ verfügt und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem pharmazeutischen oder chemischen Produktionsumfeld nachweisen kann;
oder
b) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, ein Maturitätszeugnis, Attestausbildung oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt und mindestens 4 Jahre Berufserfahrung in einem pharmazeutischen oder chemieschen Produktionsumfeld nachweisen kann;
c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigung verfügt.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Projektarbeit.