FAQ
Was sind die Voraussetzungen zur Zulassung zur Abschlussprüfung als Chemie- und Pharmatechniker/in?
- Wer das Fähigkeitszeugnis als Chemikant/in oder Chemie und Pharmatechnologen/in EFZ oder ein gleichwertiges Zeugnis besitzt.
Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Zeugnissen entscheidet das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation).
Empfehlung: Vor einem entsprechenden Antrag beim SBFI nehmen Sie doch bitte mit der QSK (Marcel Dürr) Kontakt auf. Dieser kann sie im Voraus entsprechend beraten. Die Gleichwertigkeit anderer Fähigkeitszeugnisse muss vorab durch die QSK bescheinigt werden.
- mindestens 4 Praxisjahre im Produktionsbereich einer chemischen oder pharmazeutischen Produktion (Stichtag ist der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung).
- über die erforderlichen gültigen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt gemäß der Wegleitung zum Reglement
- eine von der QS-Kommission genehmigte praxisbezogene und modulübergreifende Arbeit vorweist.
Eine Zulassung erfolgt vorbehaltlich der fristgerechten Überweisung der Modulgebühr. Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird dem Bewerber mindestens 3 Monate vor Beginn der Diplomprüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid umfasst eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Beschwerdebehörde und die Beschwerdefrist enthalten.
Was sind die Voraussetzungen zur Zulassung zur Abschlussprüfung als Chemie- und Pharmaproduktionsleiter/in?
Wer
- die Berufsprüfung als Chemie und Pharmatechniker/in mit eidg. Fachausweis besitzt.
- mindestens 5 Praxisjahre im Produktionsbereich einer chemischen oder pharmazeutischen Produktion (Stichtag ist der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung).
- über die erforderlichen gültigen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt gemäß der Wegleitung zum Reglement
- eine von der QS-Kommission genehmigte Disposition für eine praxisbezogene und modulübergreifende Projektarbeit vorweist.
Eine Zulassung erfolgt vorbehaltlich der fristgerechten Überweisung der Modulgebühr. Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird dem Bewerber mindestens 3 Monate vor Beginn der Diplomprüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid umfasst eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung, welche die Beschwerdebehörde und die Beschwerdefrist enthalten.
Was kostet die Ausbildung?
Die genauen Gesamtkosten der Ausbildung können hier nicht angegeben werden. Der VHBCB ist nur für den Preis der Abschlussprüfung der zwei Abschlüsse verantwortlich und diese beträgt aktuell für die Berufsprüfung ungefähr CHF 900.- sowie für die höherer Fachprüfung ungefähr CHF 1800.-
Genaue Angaben zu den Kosten der einzelnen Module und den Gesamtkosten müssen bei den entsprechenden Anbietern auf deren Homepage oder direkt telefonisch angefragt werden.
Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei ca. CHF 16’000.- für die Berufsprüfung und ca. 16’000.- für die höhere Fachprüfung
Bundesbeiträge für eidgenössische Prüfungen
- Absolvierende von Kursen, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund finanziell unterstützt. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
Die Absolvierenden müssen die Kursgebühren an die Kursanbieter zahlen - Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die den Absolvierenden in Rechnung gestellt und von ihnen an die Kursanbieter bezahlt wurden.
- Die eidgenössische Prüfung muss absolviert werden
- Die Absolvierenden müssen die Prüfung ablegen, damit sie ihren Anspruch geltend machen können. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht.
- Der Wohnsitz des Absolventen muss in der Schweiz sein
Den Absolvierenden werden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Die Obergrenze liegt bei einer Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung bei CHF 10’500.- (Kursgebühren: CHF 21’000.-).
Alle Informationen zur Finanzierung des SBFI finden Sie hier.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die normale Ausbildungsdauer beträgt für die Berufsprüfung 1.5 Jahre und dann nochmals 1.5 Jahre für die höhere Fachprüfung. Die während der Ausbildung erworbenen Credits sind maximal 6 Jahre gültig.
Ich habe während meiner Arbeit eine Weiterbildung im Bereich xy gemacht. Muss ich das Modul xy gleichwohl besuchen?
Bei den Modulen hat jeder Studierende die Möglichkeit in so einem Fall die entsprechenden Zeugnisse, Diplome oder Betätigungen der QSK (Qualitätssicherungskommission) vorzulegen und eine Gleichwertigkeitsprüfung zu beantragen. Das entsprechende Formular für die Beantragung einer Gleichwertigkeitsanerkennung finden Sie hier.
Für die Bearbeitung des Antrags durch die Qualitätssicherungskommission des Vereins VHBCP wird eine Gebühr im Voraus von Fr. 100.- erhoben.
Bitte überweisen Sie den Betrag, zusammen mit dem Antrag, mit dem Kennwort „Gleichwertigkeitsanerkennung“ an die UBS: IBAN-Nummer lautet CH580023323355566901N zugunsten des Vereines höhere Berufsbildung Chemie und Pharmaberufe, Lachmattstrasse 81, 4132 Muttenz
Wichtig: Bei Einzahlung in bar am Postschalter muss eine Kopie des Einzahlungsbelegs per Mail an qsk@vhbcp.ch oder per Post an das Prüfungssekretariat, Verein, QSK Sekretariat geschickt werden. Die genaue Anschrift finden sie unter „Über den Verein/Qualitätssicherungskommission“.
Wie lautet der entsprechende Titel Chemie und Pharmatechniker/in mit eidg. Fachausweis oder zum/r «Chemie- und Pharmaproduktionsleiter/in mit eidg. Diplom» '' in Englischer Sprache?
«Chemie und Pharmatechniker/in mit eidg. Fachausweis» heisst in Englisch: «Chemical and pharmaceutical technician, Federal Diploma of Higher Education»
«Chemie- und Pharmaproduktionsleiter/in mit eidg. Diplom» heisst in Englisch: noch nicht definiert
Wo kann ich die Ausbildung zum/r Chemie und Pharmatechniker/in mit eidg. Fachausweis oder zum/r «Chemie- und Pharmaproduktionsleiter/in mit eidg. Diplom» absolvieren?
Zurzeit gibt es in der Schweiz einen Anbieter: Dies ist aprentas in Muttenz (Basel)
Wann beginnt die nächste Ausbildung?
Genaue Angaben zu den Ausbildungen mit den Kursdaten finden Sie auf den Homepages der Anbieter:
Ich habe in der Schweiz eine Berufsausbildung ähnlich der des Chemie- und Pharmatechnologen EFZ absolviert. Wird diese Ausbildung zur Zulassung zur Abschlussprüfung anerkannt?
Gemäss Prüfungsordnung Art. 3.31 Abs. a ist für die Zulassung zur Abschlussprüfung zugelassen wer das Fähigkeitszeugnis als Chemie und Pharmatechnologe/in EFZ oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt.
Über die Gleichwertigkeit entscheidet das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation). Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit diesem Bundesamt Kontakt auf.
Internet: http://www.sbfi.admin.ch/
e-Mail: info@sbfi.admin.ch
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich direkt an ein Mitglied der QSK.
Ich habe im Ausland eine Ausbildung absolviert, die der Berufslehre zum/zur Chemie und Pharmatechnologen/in EFZ in der Schweiz entspricht. Ich möchte nun die Berufsprüfung und dann die HFP in der Schweiz besuchen. Wird meine Ausbildung anerkannt?
Über die Gleichwertigkeit entscheidet das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation). Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit diesem Bundesamt Kontakt auf.
Internet: http://www.sbfi.admin.ch/
e-Mail: info@sbfi.admin.ch
Empfehlung: Vor einem entsprechenden Antrag beim SBFI nehmen Sie doch bitte mit der QSK Kontakt auf. Diese Personen können sie im Voraus entsprechend beraten.
Die Gleichwertigkeit anderer Fähigkeitszeugnisse muss vorab durch die QSK bescheinigt werden.
Kann ich die Berufsprüfung und dann die HFP-Diplomprüfung auch besuchen, wenn ich zurzeit keine feste Anstellung habe?
Die Vorbereitungskurse ja, jedoch für die Abschlussprüfung für den eidg. Fachausweis wie auch dann für das eidg. Diplom ist eine Anstellung notwendig, da beide Abschlussprüfungen praxisbezogen sind.
Was für Vorteile bringt mir die Ausbildung zum/r Chemie und Pharmatechniker/in mit eidg. Fachausweis oder Chemie- und Pharmaproduktionsleiter/in mit eidg. Diplom?
Die Berufsprüfung und im Anschluss daran die HFP bilden den Abschluss einer anspruchsvollen Weiterbildung. Die Inhaberinnen und Inhaber des Fachausweises oder Eidg. Diploms verfügen über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, um in Ihrem Beruf im naturwissenschaftlich/technischen Berufsfeld fachlich anspruchsvollere Aufgaben und auch Ausbildungs- und Führungsaufgaben im Produktionsbereich zu übernehmen. Somit ist ein Arbeitnehmer/in mit dieser Ausbildung für den Arbeitsmarkt attraktiver.
Weiter kann die Berufsprüfung oder HFP auch als Basis für eine weitere berufliche Weiterbildung dienen.
Ich möchte nicht die HFP absolvieren, aber einige ausgewählte Module besuchen. Ist dies möglich?
Ja. Jedes Modul kann von interessierten Personen auch einzeln besucht werden.