Höhere Fachprüfung
VoraussetzungVoraussetzung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) über den Fachausweis als Chemie-und Pharmatechnikerin/Chemie-und Pharmatechniker oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im chemisch-pharmazeutischen Umfeld vorweisen kann;
oder
b) über einen anderen Abschluss auf Tertierstufe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens vier Jahre Berufserfahrung im chemisch- pharmazeutischen Umfeld vorweisen kann; und
c) über die erfoderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.