Höhere Fachprüfung

Voraussetzung

 Voraussetzung

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

a)     über den Fachausweis als Chemie-und Pharmatechnikerin/Chemie-und Pharmatechniker oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens zwei            Jahre Berufserfahrung im chemisch-pharmazeutischen Umfeld vorweisen kann; 

        oder

b)     über einen anderen Abschluss auf Tertierstufe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens vier Jahre Berufserfahrung im chemisch-                        pharmazeutischen Umfeld vorweisen kann; und

c)     über die erfoderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.